Kinderrechte ins Grundgesetz!


Am 23. Mai feiert unser Grundgesetz 75-jährigen Geburtstag – leider ohne Kinderrechte. Und das, obwohl sich Deutschland mit seiner Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention 1992 dazu verpflichtete, die Rechte von Kindern zu achten, zu schützen und zu fördern.
Kinder haben eine ganz besondere Schutzbedürftigkeit und Kinderrechte brauchen, so unsere Überzeugung, explizit den Rückhalt unserer Verfassung, um deren fundamentaler und nicht verhandelbarer Bedeutung angemessen Ausdruck zu verleihen.
 
Wir – über 1.000 Beschäftigte unseres Eigenbetriebs Kindertagesstätten Berlin Süd-West – fordern daher im Sinne der uns anvertrauten Kinder die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz!
 
Wir unterstützen das Aktionsbündnis des Deutschen Kinderschutzbund-Bundesverbandes, des Deutschen Kinderhilfswerks und des Deutschen Komitees für UNICEF:
 
https://kinderrechte-ins-grundgesetz.de/