Rechtsform der Kindertagesstätten Berlin Süd-West, Eigenbetrieb von Berlin

Die Kindertagesstätten Berlin Süd-West, Eigenbetrieb von Berlin, sind gemäß § 1 Abs. 1 des Eigenbetriebsgesetzes (EigG) ein nicht rechtsfähiger Betrieb und handelt mit unmittelbarer Wirkung für und gegen Berlin, § 1 Abs. 4 EigG.

Innerhalb der Gliederung der Berliner Verwaltung steht dieser Eigenbetrieb unter der Aufsicht des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg, ist somit Teil der Bezirksverwaltung um somit eine Behörde der unmittelbaren Berliner Landesverwaltung (vgl. § 2 Abs. 3 Allgemeines Zuständigkeitsgesetz, AZG, § 1 Abs. 2 der gemeinsamen Geschäftsordnung der Berliner Verwaltung, GGO I). 

Rechtsgrundlagen