Foto: Christoph Wehrer

Beschäftigtenvertretung

Die Beschäftigtenvertretung setzt sich zusammen aus Personalrat, Frauenvertreterin und Schwerbehindertenvertretung.

Zusammensetzung

In der Beschäftigtenvertretung sind gesetzliche Interessenvertretungen zusammengefasst. 

Der Personalrat (PR) ist die Interessenvertretung aller bei uns beschäftigten Personen und arbeitet auf der Grundlage des Personalvertretungsgesetzes für das Land Berlin. 

Die Arbeitsgrundlage der Frauenvertreterin (FV) ist das Berliner Landesgleichstellungsgesetz (LGG) mit dem Ziel der Gleichstellung von Mann und Frau im Beruf. 

Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) fördert die Eingliederung von Menschen mit Schwerbehinderung, vertritt ihre Interessen, berät und hilft Beschäftigten mit Schwerbehinderung in der Dienststelle.

Erreichbarkeit