Foto: Christoph Wehrer

Frauenvertreterin

Die Frauenvertreterin ist bei allen personellen, sozialen und organisatorischen Maßnahmen zu beteiligen, unabhängig davon, ob Frauen oder Männer von der Maßnahme betroffen sind. Nur so ist es nachvollziehbar, ob Frauen gegenüber Männern benachteiligt sind. Sie berät und begleitet Sie zu allen Fragen rund um Ihre Beschäftigung. Ihre Anliegen werden vertraulich behandelt.

Aufgaben der Frauenvertreterin

Die Arbeitsgrundlage der Frauenvertreterin ist das Berliner Landesgleichstellungsgesetz (LGG) mit dem Ziel der Gleichstellung von Mann und Frau im Beruf. § 17 (1) LGG: „Die Frauenvertreterin ist bei allen sozialen, organisatorischen und personellen Maßnahmen, sowie bei allen Vorlagen, Berichten und Stellungnahmen zu Fragen der Frauenförderung zu beteiligen.“

Das können Sie erwarten:

Informationen und Beratung u.a. zu Themen wie:

  • berufliche Veränderungsmöglichkeiten

  • Wochenstundenerhöhungen / Wochenstundenreduzierungen

  • Mutterschutz und Elternzeit

  • Versetzungen, Umsetzungen, Kündigungen

  • Beurteilungen

  • Sonderurlaub, Bildungsurlaub

  • Fort- und Weiterbildung

  • Wiedereingliederungen (Hamburger Modell)

  • betriebsärztliche Untersuchungen

  • Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

  • Überlastungs- / Gefährdungsanzeigen

  • Abmahnungen, arbeitsrechtliche Konsequenzen 

  • Unterstützung in Konfliktsituationen am Arbeitsplatz, bei Mobbing und bei sexueller Belästigung


Sie haben das Recht, die Frauenvertreterin während der Arbeitszeit aufzusuchen. 

Die Frauenvertreterin hat u.a. das Recht auf:

  • Beteiligung an Stellenausschreibungen
  • Beteiligung an Auswahlverfahren
  • Teilnahme an Bewerbungsgesprächen
  • Einsicht in Bewerbungsunterlagen
  • Einsicht in Personalakten
  • Beteiligung an Beurteilungen

Die Frauenvertreterin unterliegt der Schweigepflicht und behandelt Ihre Anliegen vertraulich!