Foto: Christoph Wehrer

Integration /
Inklusion

„Ein Kind ist nicht behindert. Es wird behindert!“

Mit der 3. Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) vom 01.01.2020 erfährt der Begriff der Behinderung eine neue Perspektive. Sie greift die fachpolitischen Inhalte und Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention auf und versteht den Begriff der Behinderung nunmehr als Teilhabebeeinträchtigung. 

Diese Teilhabebeeinträchtigung steht in Wechselwirkung mit der gesundheitlichen Störung und dem gesellschaftlichen Kontext. 

Auf dem Weg zur Umsetzung dieses Paradigmenwechsels stellt uns die Inklusion auf der einen Seite vor eine neue Herausforderung und setzt gleichzeitig auf der anderen Seite eine große Hoffnung ins Zentrum: Einen gesamtgesellschaftlichen Haltungswechsel.

Sie erzwingt das Umdenken gesellschaftlich vorgeschriebener Modelle, Gedanken und Systeme. Sie fordert die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben.

Als Kindertagesstätten Berlin Süd-West, Eigenbetrieb von Berlin, zählen wir ca. 130 Fachkräfte für Integration bzw. Fachkräfte für Teilhabe und Inklusion zu unserem Team von pädagogischen Fachkräften. Im Rahmen einer Bildungs- und Erziehungsgemeinschaft analysieren wir mit den Eltern / Personensorgeberechtigten gemeinsam aus der Perspektive des Kindes, welche Barrieren wir im Kitaalltag abbauen und welche Hilfen wir installieren können.

Kinder mit einer körperlichen, geistigen oder Sinnesbehinderung können Leistungen der Eingliederungshilfe gem. § 99 SGB IX erhalten. Kinder, die von einer seelischen Behinderung betroffen oder bedroht sind, können hingegen Leistungen gem. § 35a SGB VIII erhalten. Diese zusätzliche Förderung innerhalb der Kindertagesbetreuung wird unterschieden in einen erhöhten und wesentlich erhöhten Förderbedarf. Zur Prüfung eines solchen Förderbedarfs benötigt die im Jugendamt zuständige Fachstelle eine fachärztliche Stellungnahme, die die (drohende) Behinderung bestätigt. Diese sogenannte Personenkreiszuordnung wird in der Regel von den Gesundheitsämtern, d.h. dem KJGD (Kinder- und Jugendgesundheitsdienst) oder dem KJPD (Kinder – und Jugendpsychiatrischer Dienst), ausgestellt. 

Das wichtigste Arbeitsinstrument zur Förderung der Kinder innerhalb der Kita stellt der überarbeitete Berliner Teilhabe- und Förderplan (BTF) dar. Gemeinsam mit den Familien erarbeiten wir sogenannte SMART-Ziele, d.h. spezifische, messbare, attraktive, realistische und terminierte Ziele, die das zentrale Element des Förderplans darstellen. 

Wir erarbeiten auch in größeren Netzwerken (z.b. mit Jugendämtern, Fachdiensten, Ärzten und Ärztinnen, Kinderpsycholog*innen, Therapeut*innen, Modellprojekten, Beratungsstellen und Arbeitsgruppen) ein ganzheitliches Bild vom Kind.

Auch Kindern mit schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen versuchen wir in unserer heilpädagogischen Gruppe in der Kita Seelbuschring die Teilhabe am Kitageschehen zu ermöglichen. 

Sowohl innerhalb der Kitas als auch innerhalb des Trägers gibt es Arbeitsgruppen für Integration und Inklusion. Es ist uns ein Anliegen, uns fortlaufend fallspezifisch auszutauschen, um die vorhandene pädagogische Expertise aufzugreifen. Jährlich bilden wir uns im Bereich Spracherwerbsstörungen, Autismusspektrumstörungen und anderen gesundheitlichen Beeinträchtigen fort.

Darüber hinaus arbeiten wir in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie in der Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz mit und setzen uns hier bildungspolitisch stark für Kinder mit Behinderungen ein.