„Alle Kinder haben das Recht, gegen alle Formen von psychischer oder physischer Gewalt geschützt zu werden.“ (Artikel 19 der UN-Kinderrechtskonvention)
Unsere Kitas bieten Kindern einen schützenden Ort, um sich zu starken, selbstbestimmten und verantwortungsbewussten Persönlichkeiten zu entwickeln.
Kinderschutz basiert auf zwei Säulen:
Prävention, dazu gehört es, Gefährdungspotentiale zu erkennen, einzuschätzen und dann zu handeln. Wir unterstützen unsere pädagogischen Fachkräfte und Kitaleitungen bei der Ausübung des präventiven Kinderschutzes, indem wir sie zum Thema Kinderschutz regelmäßig fort- und weiterbilden.
Auch das Organisieren von Präventionsmaßnahmen für Eltern / Sorgeberechtigte gehört zu unseren Aufgaben als Träger. So bieten wir zu bestimmten Themen und je nach Bedarf der Häuser auch Themenelternabende oder Ähnliches an.
Intervention, dazu gehören die Verfahren, die anzuwenden sind, wenn es einen Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung gibt. Hierzu müssen wir in zwei Bereiche einer Kindeswohlgefährdung unterteilen.
- Gefährdungen, denen die Kinder außerhalb der Einrichtung ausgesetzt sind. Dazu haben wir einen trägerinternen Handlungsleitfaden, der bei der jeweiligen Kitaleitung eingesehen werden kann. Bei einem Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung ist gemäß § 8a SGB VIII eine Risikoeinschätzung, unter Hinzuziehung einer sogenannten „Insoweit erfahrenen Fachkraft“ in ihrer beratenden Funktion, vorzunehmen. Im Gespräch werden nächste Schritte geplant und weitere Maßnahmen besprochen.
- Gefährdungen innerhalb einer Einrichtung, hier sprechen wir vom „institutionellem Kinderschutz“. Auch hierzu gibt es einen trägerinternen Handlungsleitfaden.
Wir als Träger sind im direkten und stetigen Austausch mit den für unsere Kitas zuständigen Mitarbeitenden aus den Jugendämtern, freien Trägern und mit der Kitafachaufsicht. Somit können wir unsere Arbeitsabläufe in Bezug auf das Thema Kinderschutz stetig evaluieren und optimieren.
In Kooperation mit dem Deutschen Kinderschutzbund gibt es eine eigene Ombudsstelle. An diese können sich sowohl Mitarbeitende als auch Familien bei Fragen, Sorgen und Beschwerden wenden.