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Verwaltungsrat

Dem Verwaltungsrat des Eigenbetriebs gehören stimmberechtigte und beratende Mitglieder an. Sie repräsentieren die am Eigenbetrieb beteiligten Bezirke und die Beschäftigten des Eigenbetriebes. Der Verwaltungsrat wird für die Dauer der Legislaturperiode des Abgeordnetenhauses gebildet. Er tagt mindestens einmal im Vierteljahr.

Aufgaben des Verwaltungsrats

Zu den Aufgaben des Verwaltungsrates gehört die Bestellung der Geschäftsleitung. Durch die jährliche Feststellung des Wirtschaftsplanes nimmt er wesentlichen Einfluss auf die Gestaltung des Betriebes. Für die Gesamtplanung, die Grundzüge der Betriebspolitik und -struktur sowie den Abschluss bedeutsamer Verträge bedarf die Geschäftsleitung seiner Zustimmung. Der Verwaltungsrat stellt die Jahresabschlüsse fest und entscheidet in diesem Zusammenhang über die Entlastung der Geschäftsleitung.

Mitglieder

In der Legislaturperiode 2021 - 2026 gehören folgende Mitglieder dem Verwaltungsrat an: